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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(Stand: 1.2.2016)

DENTAL-DESIGN SCHÖBERLEIN wird im Folgenden auch als „Auftragnehmer“ bezeichnet oder mit „DDS“ abgekürzt.

 

1. Allgemeines
Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen des Zahntechniker-Handwerks ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftli-chen Bestätigung des Auftragnehmers. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen blei-ben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen verbindlich.

2. Preise
2.1. Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lie-ferung laut Preisliste gültigen Preise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2. Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige Preis-liste. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftli-cher Form verbindlich. Erhöhungen bis 10% werden vom Auftraggeber ohne vorherige Rückfrage anerkannt. Bei Erhöhung über 10% erfolgt vor Beginn der Arbeit Abstim-mung mit dem Auftraggeber. Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende Materialien (z. B. Zähne, Edelmetall u. a.) verändern den Kostenvoranschlag in jedem Fall.
3. Lieferzeit
Lieferfristen werden nach bestem Wissen und unverbindlich angegeben. Bei Über-schreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges des Auftragnehmers, oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrage zurückzutreten, oder Schadenersatz verlangen.

4. Versand
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

5. Online-Übertragung von Daten/Aufträgen
5.1. Sofern der Auftraggeber die für einen Auftrag erforderlichen Daten direkt online an DDS übermittelt, gilt der Auftrag erst als eingegangen, wenn dies dem Auftragge-ber bestätigt wurde. Die Bestätigung wird i.d.R. unmittelbar (in Ausnahmefällen in-nerhalb weniger Stunden) nach Dateneingang per eMail an die bekannte eMail-Adresse des Auftraggebers versandt.
5.2. DDS stellt empfängerseitig die Voraussetzungen für eine gesicherte und ggf. ver-schlüsselte Übertragung der für einen Auftrag erforderlichen Daten her.
5.3. DDS haftet in keinem Fall für die Folgen (gleich welcher Art) einer verspäteten, fehlerhaften, unvollständigen oder nicht zustande gekommenen Datenübertragung (Fehlübertragung). Dies gilt auch für den Fall, dass die Fehlübertragung durch den für die Datenübertragung zuständigen Dienstleister (Provider) des Auftragnehmers zu verantworten ist.
5.4. In allen Zweifelsfällen hinsichtlich der Datenübermittlung an DDS obliegt es dem Auftraggeber, diesbezüglich mit DDS in Kontakt zu treten.

6. eMail-Verkehr
eMails können leicht verfälscht oder unter fremden Namen erstellt werden. Demzu-folge wird zur Sicherheit von Auftraggeber und Auftragnehmer die rechtliche Verbind-lichkeit von eMail-Nachrichten wie folgt eingeschränkt: Der Einsatz von eMails dient im Verhältnis zu DDS nur dem Informationsaustausch. Rechtsgeschäftliche Erklärun-gen jedweder Art wird DDS auf diesem Wege nur als rechtlich verbindlich akzeptie-ren, sofern die Annahme von DDS im Einzelfall bestätigt wurde oder sich dies aus ei-nem dem erstmaligen Versand der Erklärung anschließenden elektronischen Schrift-verkehr erkennbar ergibt. Im Zweifelsfall ist eine Nachricht/ Erklärung auf anderem Wege abzugeben.

7. Haftung
7.1. Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf Richtigkeit und Voll-ständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatz-lieferung erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen. Bei Passungenauig-keiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Tagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen. Für die Rechtzeitigkeit der Rüge ist der Auftraggeber beweispflichtig.
7.2. Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht einer Nachbesserung oder Ersatz-lieferung beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehal-ten. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht, eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten.
7.3. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsge-hilfen des Auftragnehmers beruhen.

8. Arbeitsunterlagen
Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher nach Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.

9. Material- und Zubehörteilstellung
Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile, z. B. Geschiebe, Gelenke, etc.) können mit einem handelsüblichen Verar-beitungszuschlag belegt werden. Für Misserfolge aufgrund fehlerhafter, vom Auftraggeber angelieferter Materialien, oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.

10. Zahlung
10.1. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit ange-nommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden (§ 288 BGB).
10.2. Alternativ dazu kann der Firma DDS ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilt werden. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 10 Tage nach Rechnungsdatum mit einem Skontoabzug von 2% auf den Rechnungsbetrag. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 3 Tage verkürzt. Der Auftraggeber sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch DDS verursacht wurden.
10.3. Bei einem Auftragsvolumen von mehr als 1500 Euro im Monat gewähren wir 3% Mengenrabatt.
10.4. Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen und Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung behält sich DDS das Eigentum vor
11.2. Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauf-trages an den Auftragnehmer ab.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.