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DENTAL-DESIGN SCHÖBERLEIN wird im Folgenden auch als „Auftragnehmer“ bezeichnet oder mit „DDS“ abgekürzt.
1. Allgemeines
Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den Allgemeinen
Geschäftsbe-dingungen des Zahntechniker-Handwerks ausgeführt. Die
Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen gelten für die gesamte Dauer der
Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt.
Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftli-chen Bestätigung des
Auftragnehmers. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen blei-ben bei
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen verbindlich.
2. Preise
2.1. Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage
der Lie-ferung laut Preisliste gültigen Preise, zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
2.2. Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung
gültige Preis-liste. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen
und sind nur in schriftli-cher Form verbindlich. Erhöhungen bis 10% werden
vom Auftraggeber ohne vorherige Rückfrage anerkannt. Bei Erhöhung über
10% erfolgt vor Beginn der Arbeit Abstim-mung mit dem Auftraggeber.
Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende Materialien (z. B.
Zähne, Edelmetall u. a.) verändern den Kostenvoranschlag in jedem Fall.
3. Lieferzeit
Lieferfristen werden nach bestem Wissen und unverbindlich angegeben. Bei
Über-schreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber nur im Falle des
Leistungsverzuges des Auftragnehmers, oder der von ihm zu vertretenden
Unmöglichkeit vom Vertrage zurückzutreten, oder Schadenersatz verlangen.
4. Versand
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
5. Online-Übertragung von Daten/Aufträgen
5.1. Sofern der Auftraggeber die für einen Auftrag erforderlichen Daten
direkt online an DDS übermittelt, gilt der Auftrag erst als eingegangen,
wenn dies dem Auftragge-ber bestätigt wurde. Die Bestätigung wird i.d.R.
unmittelbar (in Ausnahmefällen in-nerhalb weniger Stunden) nach
Dateneingang per eMail an die bekannte eMail-Adresse des Auftraggebers
versandt.
5.2. DDS stellt empfängerseitig die Voraussetzungen für eine gesicherte
und ggf. ver-schlüsselte Übertragung der für einen Auftrag erforderlichen
Daten her.
5.3. DDS haftet in keinem Fall für die Folgen (gleich welcher Art) einer
verspäteten, fehlerhaften, unvollständigen oder nicht zustande gekommenen
Datenübertragung (Fehlübertragung). Dies gilt auch für den Fall, dass die
Fehlübertragung durch den für die Datenübertragung zuständigen
Dienstleister (Provider) des Auftragnehmers zu verantworten ist.
5.4. In allen Zweifelsfällen hinsichtlich der Datenübermittlung an DDS
obliegt es dem Auftraggeber, diesbezüglich mit DDS in Kontakt zu treten.
6. eMail-Verkehr
eMails können leicht verfälscht oder unter fremden Namen erstellt werden.
Demzu-folge wird zur Sicherheit von Auftraggeber und Auftragnehmer die
rechtliche Verbind-lichkeit von eMail-Nachrichten wie folgt eingeschränkt:
Der Einsatz von eMails dient im Verhältnis zu DDS nur dem
Informationsaustausch. Rechtsgeschäftliche Erklärun-gen jedweder Art wird
DDS auf diesem Wege nur als rechtlich verbindlich akzeptie-ren, sofern die
Annahme von DDS im Einzelfall bestätigt wurde oder sich dies aus ei-nem dem
erstmaligen Versand der Erklärung anschließenden elektronischen
Schrift-verkehr erkennbar ergibt. Im Zweifelsfall ist eine Nachricht/
Erklärung auf anderem Wege abzugeben.
7. Haftung
7.1. Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf Richtigkeit
und Voll-ständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine
Nachbesserung bzw. Ersatz-lieferung erforderlichen Arbeitsmodelle zur
Verfügung zu stellen. Bei Passungenauig-keiten muss die Mängelrüge
innerhalb von 10 Tagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle
erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich
nachzureichen. Für die Rechtzeitigkeit der Rüge ist der Auftraggeber
beweispflichtig.
7.2. Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht einer Nachbesserung oder
Ersatz-lieferung beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem
Auftragnehmer vorbehal-ten. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht, eine angemessene
Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten.
7.3. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer
grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsge-hilfen des Auftragnehmers beruhen.
8. Arbeitsunterlagen
Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat
jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und
Abformungen. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender
Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher nach
Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für
die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der
Auftraggeber einstehen.
9. Material- und Zubehörteilstellung
Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) oder
Zubehörteile (Fertigteile, z. B. Geschiebe, Gelenke, etc.) können mit
einem handelsüblichen Verar-beitungszuschlag belegt werden. Für
Misserfolge aufgrund fehlerhafter, vom Auftraggeber angelieferter
Materialien, oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt,
die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.
10. Zahlung
10.1. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungseingang. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechsel
werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter
Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit ange-nommen. Diskontspesen werden vom
Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Bei Zahlungsverzug
können Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Deutschen Bundesbank berechnet werden (§ 288 BGB).
10.2. Alternativ dazu kann der Firma DDS ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat
erteilt werden. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 10 Tage nach
Rechnungsdatum mit einem Skontoabzug von 2% auf den Rechnungsbetrag. Die
Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 3 Tage
verkürzt. Der Auftraggeber sichert zu, für die Deckung des Kontos zu
sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der
Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, solange die
Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch DDS verursacht wurden.
10.3. Bei einem Auftragsvolumen von mehr als 1500 Euro im Monat gewähren
wir 3% Mengenrabatt.
10.4. Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen und
Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung behält sich DDS das Eigentum
vor
11.2. Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er
in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe
des gesamten Laborauf-trages an den Auftragnehmer ab.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.